Mitgliedsantrag
Touristikverein Leiwen e.V.
Ordentliche Mitglieder können Personen, Firmen und Institutionen werden, sofern sie die Satzung anerkennen und nach ihr handeln wollen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages. Dem Antrag kann innerhalb eines Monats widersprochen werden.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung des Mitgliedes zum Schluss des Geschäftsjahres bei Einhaltung einer Frist von 3 Monaten. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Geschäftsaufgabe, Wegzug, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
Für die Mitgliedschaft werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
Mitglieder ohne Gästezimmer | 25,00 € pro Jahr |
Mitglieder mit Gästezimmern, Gewerbetreibende, Restaurants, Cafés und Straußwirtschaften | 35,00 € pro Jahr |
Mitglieder als Betreiber von Hotel-Restaurants | 45,00 € pro Jahr |
Über die Fälligkeit und Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, zum Beispiel Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
Antragsformular
Über das nachfolgende Formular kann die Mitgliedschaft im Touristikverein Leiwen beantragt werden: